Sind Brandschutzhelfer Pflicht in meiner Firma?
Welche Unternehmen müssen Brandschutzhelfer haben? Die DGUV Information 205-023 betont zu Beginn im Vorwort, dass "Ein Brand für jedes Unternehmen eine ernsthafte Gefährdung darstellt." In Abschnitt 1.2 wird die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) konkreter: "Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und als Brandschutzhelfer zu benennen."
Das bedeutet grundlegend, dass jedes Unternehmen, das Mitarbeiter beschäftigt, Brandschutzhelfer haben muss. Als Beschäftigte gelten hierbei angestellte Mitarbeiter. Selbstständige oder Ein-Mann-Betriebe benötigen gemäß DGUV keine Brandschutzhelfer. Sobald jedoch der erste Mitarbeiter angestellt ist, unterliegt Ihr Betrieb den genannten DGUV-Vorschriften.
Wie viele Brandschutzhelfer Ihr Unternehmen genau benötigt, hängt von verschiedenen Faktoren ab und sollte anhand der betriebsspezifischen Anforderungen und Gefährdungsbeurteilungen festgelegt werden.