Was ist die erforderliche Anzahl an Brandschutzhelfern für meinen Betrieb?

Die Anzahl der erforderlichen Brandschutzhelfer in einem Betrieb hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Größe des Unternehmens, die Art der Tätigkeiten, die Anzahl der Beschäftigten, die Art der Gefahren, die im Betrieb auftreten können, und die örtlichen Vorschriften.

Gemäß der DGUV Information 205-023 in Deutschland wird empfohlen i.d.R. 5 % der Beschäftigten bei normaler Brandgefährdung nach ASR A2.2. als Brandschutzhelfer auszubilden. Für größere Betriebe oder solche mit besonderen Gefährdungen können zusätzliche Brandschutzhelfer erforderlich sein. Zusätzlich sollten Sie möglicherweise eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, um die spezifischen Anforderungen Ihres Betriebs zu ermitteln.