Fragen und Antworten
Jedes Unternehmen mit Beschäftigten ist gesetzlich dazu verpflichtet, Brandschutzhelfer bereitzuhalten. Gemäß der DGUV Information 205-023 wird betont, dass Brände eine ernsthafte Bedrohung für jedes Unternehmen darstellen. Diese Vorschrift besagt, dass Arbeitgeber ihre Beschäftigten durch Schulungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen schulen und als Brandschutzhelfer benennen müssen. Daher gilt: Sobald ein Unternehmen Mitarbeiter beschäftigt, ist es verpflichtet, Brandschutzhelfer zu benennen. Selbstständige, Freelancer oder Ein-Personen-Betriebe sind von dieser Regelung ausgenommen.
Wie bestimme ich die Anzahl der erforderlichen Brandschutzhelfer für mein Unternehmen? Gemäß der DGUV Information 205-023 muss jedes Unternehmen in Deutschland eine angemessene Anzahl von Brandschutzhelfern haben, sobald es mindestens einen angestellten Mitarbeiter hat. Die genaue Anzahl ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung, wobei ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten bei normaler Brandgefährdung nach ASR A2.2 (zum Beispiel Büronutzung) in der Regel ausreichend ist.
Das bedeutet praktisch: Unabhängig von der Mitarbeiteranzahl benötigt Ihr Unternehmen immer mindestens einen Brandschutzhelfer, der ständig präsent ist. Da jedoch ein einzelner Mitarbeiter nicht immer verfügbar ist (aufgrund von Urlaub, Krankheit, Kundenterminen, Mittagspause usw.), sollten Sie immer mindestens drei ausgebildete Brandschutzhelfer in Ihrem Betrieb haben. Auf diese Weise stellen Sie sicher, dass stets mindestens ein ausgebildeter Brandschutzhelfer anwesend ist. Als Unternehmer sind Sie verantwortlich dafür, dass im Falle eines Brandes sofort ein Brandschutzhelfer einsatzbereit ist.
Für größere Betriebe erhöht sich die Anzahl entsprechend der Mitarbeiteranzahl, zum Beispiel bei 100 Mitarbeitern wären fünf Brandschutzhelfer erforderlich.
Wie erfolgt die Brandschutzhelfer-Ausbildung? Sie haben die Möglichkeit, Ihre Brandschutzhelfer entweder an einem öffentlichen Seminar in Ihrer Nähe teilnehmen zu lassen oder ein Brandschutzhelfer-Seminar direkt in Ihrem Betrieb zu organisieren. Bei einem Inhouse-Seminar kommt der Ausbilder mit seinem Lehrmaterial zu Ihrem Unternehmen.
Die Brandschutzhelfer-Ausbildung ist vergleichsweise kurz: Sie umfasst etwa 4 Unterrichtseinheiten (je 45 Minuten) für die Theorie und zusätzlich etwa 10 Minuten für die praktische Übung pro Teilnehmer. Insgesamt beträgt der Zeitrahmen etwa 4 Stunden.
Nach einem Vor- oder Nachmittag werden Ihre Mitarbeiter mit der entsprechenden Qualifikation ausgestattet sein.
Muss ich als Brandschutzhelfer regelmäßige Fortbildungen absolvieren? Da die Brandschutzhelfer-Ausbildung vergleichsweise kurz ist und die Brandschutzhelfer im Normalfall nicht regelmäßig trainieren, fordert die DGUV eine regelmäßige Auffrischung der Kenntnisse. Gemäß Abschnitt 5 der DGUV Information 205-023 wird empfohlen, die Ausbildung alle 3 bis 5 Jahre zu wiederholen, um die Kenntnisse aufzufrischen. Daher ist es ratsam, alle 3 Jahre eine erneute Schulung zu planen.
Kontaktieren Sie uns einfach über das Anfragenformular. Wir melden uns bei Ihnen, um den für Sie passenden Termin zu finden und klären alles weitere mit Ihnen persönlich ab.
Nein, der Kurs lässt sich ausschließlich als Hybrid Kurs buchen. Der theoretische Teil (ca. 2h) findet online statt und muss von jedem Teilnehmer selbst bis zum Tag des praktischen Kurses abgeschlossen werden. Zum Tag des praktischen Trainings (ca. 2h) kommt einer unser Brandschutz Dozenten zu Ihnen und führt mit jedem Teilnehmer Löschübungen durch.
Nein, eine Freifläche können wir nicht zur Verfügung stellen.
Unser Hybrid Brandschutz Helfer Kurs beinhaltet einen 2h online Theorie Teil der von jedem Teilnehmer bis zum Tag der praktischen Übung abgeschlossen sein muss und ca. 2h praktische Übungen bei Ihnen vor Ort bei der alle Teilnehmer Anwesend sein müssen.
Ja.
Nein, die Fortschritte jedes Teilnehmers werden gespeichert da jeder ein eigenes Profil für die theoretische Schulung bekommt. Der online Teil kann zeitlich und örtlich unabhängig absolviert werden.